Standsicherheitsnachweises digital und papierlos
Die rechtliche Zulässigkeit der Errichtung, Inbetriebnahme und gegebenenfalls Änderung der Nutzung von Bauwerken wird in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach den Landesbauordnungen geprüft. Dies führt zu einem Verwaltungsakt, wie z. B. einer Genehmigung oder einer Untersagung des Vorhabens. Dieser Rechtsrahmen und die vorgeschriebenen Abläufe sollen Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten. Beispielsweise darf mit dem Bau erst begonnen werden, wenn eine Baugenehmigung vorliegt, und tragende Bauteile müssen gemäß den geprüften Plänen ausgeführt werden. Dabei sind die im Genehmigungsverfahren beteiligten Akteure und ihre Zuständigkeiten und Rollen in den Landesbauordnungen und weiteren Verordnungen, wie z. B. der Prüfsachverständigenverordnung in Bayern (PrüfVBau [1]), festgelegt.
Papiergebundene Verfahren, die zudem auf der sequentiellen Bearbeitung durch die beteiligten Fachstellen basieren, sind zeitaufwändig. Eine parallele Bearbeitung ist derzeit nur durch die Verwendung von mehrfachen Ausfertigungen möglich, die anschließend wieder zusammengeführt werden müssen. Im Abschnitt 2 wird zunächst der sich entwickelnde Rechtsrahmen im Bauordnungsrecht erklärt. In Abschnitt 3 werden die Reifegrade von öffentlichen Verwaltungsleistungen [4, 5] sowie die Nutzung von BIM zur Darstellung von Bauwerksinformationen [6] präsentiert und in den Rahmen eines generalisierten Reifegradmodells eingeordnet. Durch eine prozessorientierte Betrachtung statt der immer noch weit verbreiteten Funktionszuordnung in der Verwaltung [7, 8] können die einzelnen Reifegradmodelle in einem vergleichbaren Zusammenhang dargestellt werden.