Praktische Umsetzung des Anzeige- und Genehmigungsverfahrens nach BImSchG
Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigung für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft durch schädliche Umwelteinwirkungen herbeizuführen, ist eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) notwendig. Geregelt wird die Genehmigungsbedürftigkeit in der 4. Verordnung zum BImSchG. Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass ein hohes Schutzniveau der Umwelt gewährleistet ist. Betreiber dieser Anlagen müssen vor Änderung oder Neubau Anforderungen erfüllen und der zuständigen Behörde die notwendigen Informationen in Form eines Genehmigungsantrages zur Verfügung stellen. Es besteht unter Einhaltung sonstiger Anforderungen ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung.
Lernen Sie, welche Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt sein müssen und für welche Anlage ein förmliches oder ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen ist. Sie kennen die inhaltlichen Anforderungen an einen vollständigen, prüf- und genehmigungsfähigen Antrag. Die Inhalte einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sind Ihnen bekannt und Sie können diese umsetzen. Die besonderen Anforderungen der Genehmigung bei IED-Anlagen werden Ihnen detailliert vorgestellt. Weiterhin bekommen Sie Tipps zur Verfahrensführung und -beschleunigung und zu den vorhandenen Rechtsmitteln. Sie lernen, wie Sie die Gespräche mit den Behördenvertretern führen und welche Unterstützung Sachverständige/Gutachter und Verwaltungsjuristen Ihnen geben können.