Nutzungsbedingungen für www.bim-events.de

Zur Datenschutzerklärung

§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

  1. BIM-Events, DICONOMY UG, Melanie Wimmer, Waldstr. 55, 82205 Gilching, nachfolgend „BIM-Events“ genannt, betreibt unter der Internetseite https://www.bim-events.de/ eine Online Marketing Plattform, auf der registrierte Nutzer Events, Gesuche und/oder Produkte eintragen können. Zudem bietet BIM-Events selbst von Zeit zu Zeit vergünstigte Tickets zum Kauf an.
  2. Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Alle Preise sind Euro-Preise. Auch das Anbieten von Waren, egal auf welche Art und Weise, hat
    in Euro zu erfolgen.

§ 2 Änderung

BIM-Events behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. BIM-Events wird dem Nutzer die Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Nutzer den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Nutzer den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist BIM-Events berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

§ 3 Anmeldung

  1. Um Einträge auf der Webseite einstellen zu können, muss der Nutzer sich zunächst mit seinem Namen, einer E-Mail-Adresse und einem Passwort registrieren.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten.
  3. Grundsätzlich darf jeder Nutzer nur ein Nutzerkonto unterhalten.
  4. Als Nutzer registrieren dürfen sich nur ausschließlich ungeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen.
  5. Das Nutzerkonto ist nicht auf einen Dritten übertragbar.
  6. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages mit BIM-Events. Dieser kann ohne Angaben von Gründen eine Anmeldung eines Nutzers ablehnen.
  7. Der Nutzungsvertrag kommt mit dem Bestätigen des Registrierungslinks, der nach dem vollständigen Ausfüllen des Anmeldeformulars an die dort hinterlegte Email-Adresse gesendet wird, zustande.

§ 4 Einträge

  1. Nutzer können selbst Einträge bei BIM-Events einstellen. Diese Einträge sind kostenfrei.
  2. Dazu meldet sich der Nutzer mit seinen Daten an und erstellt einen Eintrag. Dieser wird nach einer formalen Prüfung von BIM-Events freigeschaltet.
  3. Die Einträge müssen im Zusammenhang mit BIM / der Digitalisierung im Bauwesen stehen.
  4. Der Nutzer räumt BIM-Events die für die Veröffentlichung seines Eintrages auf www.bim-events.de
    erforderlichen Nutzungsrechte an allen Daten, Texten, Bildern und Dateien für die Dauer des
    Eintrages ein und versichert, dass ihm hierfür die erforderlichen Nutzungsrechte zustehen.
  5. Es dürfen keine Inhalte eingestellt werden, die

(a) gegen Rechte Dritter, insbesondere von Eigentums-, Urheber-, Namens-, Leistungsschutz- oder Markenrechte verstoßen

(b) die gewaltverherrlichender oder pornografischer Art sind oder sonst gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs verstoßen

(c) Viren, trojanische Pferde oder andere Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen

BIM-Events.de hält sich vor, die bereitgestellten Inhalte auch mittels anderer, eigener Medien zu
vervielfältigen.

§ 5 Sperrung, Kündigung, Vertragslaufzeit

  1. BIM-Events kann das Nutzerkonto eines Nutzers sperren, wenn dieser gegen die AGBs oder gegen geltendes Recht verstößt.
  2. BIM-Events kann einen Nutzer insbesondere sperren, wenn dieser bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat, gegen Rechte Dritter verstößt, Leistungen von BIM-Events missbraucht oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
  3. BIM-Events ist ebenfalls berechtigt, einzelne Einträge des Nutzers ohne Angabe von Gründen aus dem Verzeichnis zu löschen.
  4. Der Nutzer kann jederzeit sein Nutzerkonto löschen. Mit dem Löschen des Nutzerkontos werden automatisch alle seine Einträge gelöscht.
  5. Wenn das Nutzerkonto von BIM-Events gesperrt oder gekündigt wurde, ist der Nutzer nicht berechtigt, sich erneut anzumelden.

§ 6 Kaufverträge über die Internetplattform

  1. Der Nutzer kann über die Webseite von BIM-Events eine Bestellung der zum Kauf angebotenen Produkten vornehmen. Nach Absendung der Bestellung erhält der Nutzer eine Bestellbestätigung, in der seine Daten und seine Bestellung noch einmal aufgeführt sind. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme zum Vertragsschluss dar. Der Nutzer wird, wenn BIM-Events das Angebot annimmt, binnen 2 Tagen eine Vertragsannahmeerklärung erhalten. Sollte der Nutzer eine solche Erklärung nicht fristgemäß erhalten, ist er an seine Bestellung nicht mehr gebunden.
  2. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Nutzer unverzüglich informiert. Eine eventuell bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  3. Die Vertragssprache ist deutsch.
  4. Für Mängel der Waren haftet BIM-Events grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB) und – wenn der Nutzer Verbraucher ist – des Verbrauchsgüterkaufrechts (§§ 474 ff. BGB), es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt.
  5. Sofern der Nutzer Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
  6. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von BIM-Event.

§ 7 Haftung

  1. BIM-Events haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Internetplattform vorübergehend, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten, für den Nutzer nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von mehr als 1 % eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
  2. BIM-Events haftet nicht für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der auf der Internetplattform von Nutzern bereitgestellten Einträgen.
  3. Insbesondere distanziert sich BIM-Events inhaltlich von allen mit dem Angebot verbunden Internet-Links, deren Inhalte und Urheber und übernimmt für Inhalte, Geschäfte oder Schäden, die über solche Links begründet werden, keine Haftung.
  4. BIM-Events haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
  5. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

§ 8 Freistellung

  1. Der Nutzer stellt BIM-Events, dessen Angestellte, Beauftragte und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen oder Forderungen Dritter – einschließlich angemessener Kosten zur Rechtsverteidigung – frei, die aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag und angeblicher Verstöße gegen diese Vereinbarung oder der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter entstehen. BIM-Events behält sich das Recht vor, die alleinige Verteidigung wahrzunehmen und jeden möglichen Streitfall, der zu einem Freistellungsanspruch gegen den Nutzer führen kann, allein zu übernehmen. Die Freistellungspflichten des jeweiligen Nutzers bleiben hiervon unberührt. Es bleibt im Ermessen von BIM-Events, ob er bei einer nicht offensichtlich unbegründeten Inanspruchnahme durch Dritte Ansprüche anerkennt oder nicht. Der Nutzer kann sich bei einer Akzeptanz eines solchen Anspruches durch BIM-Events nicht darauf berufen, dass ein solcher Anspruch nicht besteht. Es kann diese Möglichkeit jedoch abwenden, wenn er ausdrücklich die Haftung für das weitere Vorgehen übernimmt.
  2. BIM-Events wird dem Nutzer im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihm gegenüber Ansprüche geltend machen oder Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein dem Nutzer zuzurechnender Verstoß gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften bzw. eine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt.
  3. Der Nutzer wird BIM-Events nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen. Beruht die BIM-Events zur Last gelegte Rechtsverletzung darauf, dass vom Nutzer oder auf Veranlassung des Nutzers online zugänglich gemachte Daten, Gestaltungen und/oder sonstige Informationen Urheberrechte, Markenrechte und/oder andere gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, so kann BIM-Events vom Nutzer verlangen, dass dieses neben den Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auch die Kosten für etwaige Schadensersatzbeträge übernimmt.

§ 9 Schlussbestimmung

  1. Auf die vorliegenden Nutzungsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Nutzer kein Verbraucher ist.
  2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.


Erweiterung der Nutzungshinweise (AGBs) für Firmenprofile und weitere Werbemaßnahmen auf BIM-Events.de

1. Grundlage Nutzungshinweise
1.1. Diese Nutzungshinweise (auch Geschäftsbedingungen; AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
1.2. Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden (Auftraggeber, nachfolgend auch „AG“) über die Veröffentlichung von Buchungen und sonstigen Werbemaßnahmen und Leistungen auf BIM-Events.de von DICONOMY UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend auch „DC“), auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen (AGB).
Sind unsere AGB in das Geschäft mit dem AG eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen dem AG und uns, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird.
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des AGs gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
Schweigen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung.
1.4. Diese AGB gelten anstelle etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des AGs. Es sei denn, wir haben ausdrücklich gegenüber dem AG auf die Geltung unserer AGB verzichtet. Der Ausschluss der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des AGs gilt auch dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einzelnen Regelungspunkten unserer AGB keine gesonderte Regelung enthalten.
1.5. Sofern Rahmenverträge oder sonstige Verträge mit dem AG abgeschlossen sind, haben diese Vorrang. Sie werden dort, sofern keine spezielleren Regelungen getroffen sind, durch die vorliegenden AGB ergänzt.
1.6. Für Werbeaufträge, die sich sowohl auf e und Werbemaßnahmen auf der Interseite BIM-Events.de als auch auf andere digitale Medien des AG beziehen, gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen desjenigen Mediums, in dem der jeweilige Werbeauftrag vertragsgemäß erfolgen soll.
1.7. DC und AG werden nachstehend gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet.
1.8. Soweit im Folgenden von Schadensersatzansprüchen die Rede ist, sind damit in gleicher Weise auch Aufwendungsersatzansprüche i.S.v. § 284 BGB gemeint.

2. Werbeauftrag
„Werbeauftrag“ ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Firmenprofile oder eines oder mehrerer Werbemaßnahmen eines Werbungtreibenden als Auftraggeber auf der Internetseite „www.bim-events.de“ von DC zum Zwecke der Vermarktung. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden AGB sowie jeweils unsere aktuellen Preislisten und technischen
Werbemaßnahmen-Spezifikationen, die wir dem AG auf erste Anforderung jederzeit unentgeltlich zur Verfügung stellen.

3. Firmenprofile, Werbemaßnahmen
1. Ein Firmenprofil bezeichnet eine Unterseite der Internetseite www.bim-events.de von DC. Auf einem Firmenprofil werden Informationen zum Unternehmen sowie zu den Produkten und Dienstleistungen des AG veröffentlicht sowie weitere Funktionen bereitgestellt. Diese Informationen und Funktionen können hieraus bestehen wie:

  • Bilder, Texte, Bewegtbilder
  • Verweise und Verlinkungen auf interne und externe Inhalte, Internetseiten und Social Media Kanäle
  • Downloads von Inhalten
  • E-Mail-Funktionalitäten

3.2. Werbemaßnahmen könnwn aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

  • aus einem Bild oder Text,
  • aus Tonfolgen und Bewegtbildern,
  • aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten herstellt.

3.3. Werbemaßnahmen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden durch den DC bei Schaltung kenntlich gemacht, soweit dies rechtlich erforderlich ist.
3.4. Für die Veröffentlichung von Firmeprofilen und Werbemaßnahmen kommen grundsätzlich die Formate und Leistungspakete in Frage, die in unserer jeweils gültigen Preisliste für BIM-Events.de ausgewiesen sind und im AG-Gespräch vereinbart wurden. Sonderwerbeformen sind Prüfung durch DC möglich.

4. Abschluß des Vertrages
4.1. Ein Vertrag über Firmenprofile und Werbemaßnahmen kann für einzelne oder mehrere e und Werbemaßnahmen geschlossen werden.
4.2. Eine Auftragserteilung erfolgt durch eine Anfrage des AG in Schrift- oder Textform oder über die Webseite und die Annahme des Auftrages in Form von einer Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform durch DC.
Telefonische Absprachen können ebenfalls getroffen werden, sind mit Auslösung einer Zahlung verbindlich.
4.3 DC kann das Angebot für einen Auftrag bestimmter Leistungspakte an die Bedingung der Auftragserteilung bzgl. eines oder mehrerer anderer Leistungspakete (Hauptleistungspaket) knüpfen.
Die Auftragserteilung gemäß 4.2. erfolgt in diesem Fall unter Vorbehalt der Auftragserteilung für das Hauptleistungspaket.
4.4. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag, vorbehaltlich anderer ausdrücklicher Vereinbarungen zwischen DC und dem AG, mit der Werbeagentur selbst zustande, d.h. die Werbeagentur ist selbst Vertragspartner von DCs. Aufträge von Werbeagenturen oder -mittlern werden nur für namentlich hierin bezeichnete und identifizierbare Werbungtreibende angenommen.
DC ist berechtigt, von der Werbeagentur den Mandatsnachweis vor Auftragsabschluss zu verlangen und auch sich den Status als Agentur nachweisen zu lassen.

5. Leistungsschuld
5.1. Werbemaßnahmen
5.1.1 Auf Grund des geschlossenen Vertrages schuldet DC abschließend nur die Schaltung der Werbemaßnahmen in dem vereinbarten digitalen Medium, das heißt, die zeitgerechte elektronische Absendung der Werbemaßnahmen und Schaltungsauftrages an den jeweiligen Betreiber des digitalen Mediums, in dem die vereinbarte Schaltung erfolgen soll. Eine Garantie im Rechtssinne oder ein garantiegleiches Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB wird von DC nach diesem Vertrag nicht übernommen.
Soweit die Werbemaßnahmen nicht auf einem Server von DC liegen, sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert werden (sog. Redirect-Verfahren) und der AG insoweit, wie unter Ziffer 11.2. beschrieben, DC das Werbemaßnahmen über Mitteilung der URL der Werbemaßnahmen auf dem Server des AGs bzw. des Dritten bereitstellt, schuldet DC nur den Versuch der Übermittlung der Daten über das Internet. Die sich aus dieser Bereitstellungsart der Werbemaßnahmen durch den AG ergebenden
Risiken wie z.B. fehlerfreie Auslieferung und Beschaffenheit der Werbemaßnahmen und die Verletzung der Datensicherheit, trägt allein der AG.
5.1.2. Nicht Gegenstand der Leistungsschuld von DC ist die Bewirkung des Zuganges der Werbemaßnahmen bei dem Betreiber des digitalen Mediums, in welchem das Werbemaßnahmen geschaltet werden soll über das world wide web (www), die Sicherung der Zugangsqualität der Werbemaßnahmen bei Dritten
und die Möglichkeit des Zuganges des elektronisch übermittelten diesbezüglichen Schaltungsauftrages an Dritte und/oder die Sicherstellung und/oder Erhaltung der Funktionsfähigkeit für die Schaltung der Werbemaßnahmen erforderlicher Server oder Leistungskapazitäten Dritter.

5.2. Firmenprofile
5.2.1. Auf Grund des geschlossenen Vertrages schuldet DC die Überlassung von Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium und Nutzung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen.
Eine Garantie im Rechtssinne oder ein garantiegleiches Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB wird von DC nach diesem Vertrag nicht übernommen.
5.2.2. DC wird die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet verschaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außenstehenden Rechnern im Internet (Clients) jederzeit und störungsfrei mittels der im Internet gebräuchlichen
Protokolle (http, ftp, smtp, nntp) in dem jeweilig anwendbaren Protokoll an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden.
5.2.3. DC schuldet ein Bemühen, dass die vertragsgemäß gespeicherten Daten (Firmenprofil) des Auftraggebers im World-Wide-Web über das von DC unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet von der Öffentlichkeit auf der Internetseite bim-events.de abrufbar sind. DC übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu den Firmenprofilen.


6. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Vertrages ausdrücklich das Recht zum Abruf einzelner Werbemaßnahmen eingeräumt, so ist der gesamte Auftrag innerhalb eines Jahres seit Veröffentlichung der ersten Werbemaßnahme abzuwickeln, sofern das erste Werbemaßnahmen innerhalb dieser Frist abgerufen und veröffentlicht wurde.
Wird diese Einjahresfrist nicht eingehalten, so ist der AG verpflichtet, DC den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu erstatten, vorbehaltlich weiterer Rechtspflichten. DC ist nicht verpflichtet ein Abrufrecht anzubieten.

7. Terminverschiebung durch den AG
Die Verschiebung eines vereinbarten Veröffentlichungstermins durch den AG ist nur bis zu fünf Werktagen, bis 14:00 Uhr, vor dem vereinbarten Veröffentlichungstermin in Schrift- oder Textform möglich. Sie steht unter dem Vorbehalt vorhandener, vom AG gewünschter, Verfügbarkeiten in den
vereinbarten digitalen Medien. Für den neuen Insertionszeitpunkt gelten die jeweiligen aktuellen Konditionen und Preise von DC, die im Internet veröffentlicht sind oder dem AG mitgeteilt werden.

8. Auftragserweiterung
Der AG hat grundsätzlich die Möglichkeit über die im bereits geschlossenen Vertrag vereinbarte Menge und Lieferzeit hinaus, weitere Firmenprofile und Werbemaßnahmen in Schrift- oder Textform abzurufen.
Voraussetzung hierfür ist:
– die Verfügbarkeit von entsprechenden Kapazitäten für die Kampagne,
– die Einhaltung der Abwicklungsfrist gemäß Ziffer 6 und
– der Zugang einer entsprechenden, ausdrücklichen Erklärung des AG bei DC mit einer angemessenen Vorlauffrist (5 Werktage) vor dem gewünschten Schaltungsdatum und
– die Bestätigung der gewünschten Auftragserweiterung durch DC in Schrift- oder Textform.


  1. Stornierung/Aufwendungsersatz
    Eine kostenfreie Stornierung des Auftrages durch den AG ist nur möglich in Schrift- oder Textform, bis spätestens 10 Werktage vor der vereinbarten Veröffentlichung der Werbemaßnahmen. Für die Fristwahrung
    ist der Zugang der entsprechenden Erklärung am Sitz von DC maßgeblich.
    Bei Überschreitung der Frist durch den AG kann DC folgenden Aufwendungsersatz fordern:
  • Bei einer Stornierung bis 5 Werktage am Sitz von DC vor vereinbarter Veröffentlichungbeträgt der Aufwendungsersatz 25 % des vereinbarten Nettopreises
  • Bei einer Stornierung unter 5 Werktagen bis zur vereinbarten Veröffentlichung beträgt derAufwendungsersatz 100 % des vereinbarten Nettopreises jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Dem AG bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand (d.h. mindestens 10 % geringer) entstanden ist.

  1. Veröffentlichungsstart und -zeitraum, Platzierung, Kündigung von Abonnementaufträgen
    10.1. Der Veröffentlichungszeitraum bestimmt sich individuell nach dem gebuchten Zeitraum.
    10.2. Die Platzierung von Werbemaßnahmen wird vom AG und DC einvernehmlich vorgenommen. Hat der AG keinen Platzierungswunsch für das Werbemaßnahmen auf dem von ihm gebuchten digitalen Medium geäußert, ist die Bestätigung von DC – mit dem im Auftrag angegebenen Umfang – maßgeblich.
    10.3. Werden mehrere Werbemaßnahmen für eine Buchung geliefert, lässt DC diese im Rahmen der Werbemaßnahmenschaltung rotieren, es sei denn der AG hat DC in einem Motivplan aufgegeben, wann welches Werbemaßnahmen zu veröffentlichen ist.
    10.4. Die Auftragsausführung startet zum vereinbarten Datum, unabhängig davon, ob die vom AG bereitzustellenden Inhalte vollständig oder technisch und inhaltlich einwandfrei beim DC vorliegen.
    10.5. Die Verschiebungen der Veröffentlichung aus technischen oder anderen Ursachen behält sich DC ausdrücklich vor.
    10.6. Alle Aufträge sind vorbehaltlich einer abweichenden ausdrücklichen individualvertraglichen Abrede Abonnementaufträge, die sich als solche stets um jeweils 12 Monate verlängern, wenn sie nicht mit einer Frist von sechs Wochen (im DC eingehend) zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
    10.7. Hat der AG mehrere Leistungspakte beauftragt, endet mit der Laufzeit des mit den Leistungspaketen verknüpften Hauptleistungspakets zugleich auch die Laufzeit der übrigen Leistungspakte.
    10.8. Kündigungen bedürfen der Textform.

    11. Bereitstellung der Werbemaßnahmen, des Firmenprofils
    11.1. Der AG ist zur vollständigen Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemaßnahmen in der endgültigen digitalen Form bzw. von vollständigen und geeigneten sowie virenfreien Inhalten für die Firmenprofile bis spätestens 14 Werktage vor dem vereinbarten ersten Veröffentlichungstermin am
    Sitz von DC per E-Mail bzw. auf dem vereinbarten Anlieferungsweg verpflichtet, ansonsten kann eine auftragsgemäße Veröffentlichung nicht gewährleistet werden. Für Sonderwerbeformen gilt eine Frist von zehn Werktagen am Sitz von DC.
    11.2. Sind die Dateien für Werbemaßnahmen auf dem Server des AG oder eines Dritten abgespeichert, teilt der AG unter Berücksichtigung der zuvor genannten Bedingungen die URL des zu schaltenden Werbemaßnahmen mit.
    11.3. Etwaige Änderungen des mitgeteilten Speicherorts der Werbemaßnahmen sind mit DC unverzüglich in Schrift- oder Textform abzustimmen. Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für die vom AG genannten Adressen, auf die das Werbemaßnahmen verweisen soll.
    11.4. Der AG verpflichtet sich zu korrekten, wahrheitsgemäßen und rechtmäßigen Angaben in den bereitgestellten und veröffentlichten Werbemaßnahmen und Firmenprofilen. Er ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und erklärt sich mit der Nutzung dieser E-Mail-Adresse zur Benachrichtigung über Anfragen einverstanden.
    11.5. Es dürfen keine rechts- oder sittenwidrigen, beleidigenden, rassistischen, sexuell anstößigen, diskriminierenden Inhalte dargestellt, veröffentlicht oder auf solche verlinkt werden.
    11.6. Für Werbemaßnahmen, die objektiv zur Auftragsausführung ungeeignet oder beschädigt sind, fordert DC beim AG Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung innerhalb der vorgenannten Leistungsfrist des AGs, ist die Einhaltung der ursprünglich vereinbarten Leistungsfrist durch DC nicht mehr geschuldet. DC schuldet
    in diesem Fall lediglich die unverzügliche Schaltung der Werbemaßnahmen.
    11.7. Will der AG nach Ablauf der vorstehenden Fristen Inhalte austauschen oder verändern oder von einem evtl. bestehenden Motivplan abweichen, prüft DC, ob die gewünschten Änderungen noch bis zum ursprünglich vereinbarten Veröffentlichungstermin vorgenommen werden können. Ist dies nicht
    der Fall, verbleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung, soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Für die Fristwahrung ist der Zugang bei DC maßgeblich.
    11.8. Die Anzahl der vom AG gelieferten – oder durch Mitteilung der URL zur Verfügung gestellten – Inhalte muss zur gebuchten Medialeistung in einem branchenüblichen, quantitativ angemessenen Verhältnis stehen. DC wird den AG informieren, wenn und soweit eine Unverhältnismäßigkeit für ihn festzustellen ist.
    11.9. DC ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbemaßnahmen und Inhalte von Firmenprofilen, unter Berücksichtigung einschlägiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen, zeitlich unbegrenzt zu archivieren.
    11.10. Im Falle, dass der Auftrag aufgrund einer Pflichtverletzung des AG nicht durchgeführt werden kann, ist der AG gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Nettopreises verpflichtet.

  2. Qualitätssicherung

DC ist berechtigt aber nicht verpflichtet, im Rahmen der Qualitätssicherung etwaige Fehler in Inhalte von Firmenprofilen des AG zu korrigieren und mit Inhalten ggf. sinnvoll anzureichern. Diese Erlaubnis kann vom AG jederzeit in Textform widerrufen sowie Korrekturen und Ergänzungen rückgängig gemacht werden.

13. Ablehnungsbefugnis, Zurückziehen sowie Unterbrechung der Werbemaßnahmenveröffentlichung
13.1. DC behält sich vor, Werbemaßnahmen, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, sowie Firmenprofile abzulehnen, wenn
– deren Inhalt gegen Rechte Dritter, gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, und/oder
– deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, und/oder
– deren Veröffentlichung für DC wegen des Inhalts, der Form, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Qualität zur technischen Umsetzung des Vertragsinhaltes oder wegen der Gefahr der Rufschädigung für DC nicht möglich ist, ohne sich dabei einem wirtschaftlichen und/oder haftungsrechtlichen Risiko auszusetzen, und/oder
– das Werbemaßnahmen Werbung für Dritte enthält.
13.2. Vorstehendes (gemäß Ziffer 12.1.) gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern von DC aufgegeben werden.
13.3. Werbemaßnahmen und Firmenprofile, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten
(“Verbundwerbung”), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen ausdrücklichen Annahmeerklärung von DC in Schrift- oder Textform. Verbundwerbung berechtigt von DC zur Erhebung eines Verbundaufschlages in Höhe von 50 % (bei 2 oder mehr Werbetreibenden) auf den, zum Beauftragungszeitpunkt gültigen, Listenpreis von DC. Die Ablehnung eines Werbemaßnahmen gemäß 12.1. wird dem Auftraggeber unverzüglich durch DC mitgeteilt.
13.4. DC ist berechtigt, die Veröffentlichung der Werbemaßnahmen bzw. eines Firmenprofils vorübergehend zu unterbrechen, falls bei objektiver Betrachtung ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Werbemaßnahmen oder der Firmenprofile oder der zur Veröffentlichung vorgesehenen Website vorliegt, auf die der Hyperlink im Firmenprofil bzw. im Werbemaßnahmen verweist. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen Ermittlungsverfahren oder Verfügungen
staatlicher Behörden oder eine Abmahnung eines vermeintlich Verletzten vorliegen, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet. Der AG wird über die Sperrung durch DC unverzüglich unterrichtet und hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und zu beweisen. DC kann dem AG anbieten, das Werbemaßnahmen
durch ein alternatives Werbemaßnahmen und/oder durch einen Hyperlink auf eine andere Website oder andere Inhalte zu ersetzen Die insoweit entstehenden Mehrkosten, die DC nachweislich entstanden sind, können dem AG in Rechnung gestellt werden; die Entscheidung darüber obliegt DC. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
13.5. DC ist insbesondere berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemaßnahmen gänzlich zurückzuziehen, wenn der AG nachträglich:
– Änderungen der Inhalte der Werbemaßnahmen vornimmt,
– die URL der Verlinkung ändert, oder
– den Inhalt der Website, auf die verlinkt ist, wesentlich, d.h., hinsichtlich der Art des Contents oder hinsichtlich der rechtlichen Neutralität verändert, ohne dies vorher mit DC abzusprechen.
In diesem Fall steht dem AG kein kostenfreier Ersatz zu, er bleibt aber zur Zahlung des vereinbarten (unverminderten) Nettopreises verpflichtet.

  1. Rechteeinräumung, Gewährleistung und Freistellung
    14.1. Der AG überträgt DC sämtliche für die Nutzung der Werbung und der Firmenprofile in den gebuchten oder sich aus den Bestimmungen des Vertrages relevanten digitalen Medien, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar im Rahmen der Vertragserfüllung auf Dritte übertragbar und in dem für die Durchführung des Auftrags zeitlich und inhaltlich notwendigen Umfang.
    Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Vorgenannte Rechte berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der digitalen Medien.
    14.2. Der AG gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung der Werbemaßnahmen und der Firmenprofile erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Werbemaßnahmen und Inhalte.
    14.3. Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt sämtlicher bereitgestellter Werbemaßnahmen und Firmenprofile, trägt ausschließlich der AG. Er ist verpflichtet, sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche
    Bestimmungen verstoßen und gewährleistet, dass durch den Inhalt der jeweiligen Werbemaßnahmen keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Er gewährleistet, im Rahmen der Vertragsbeziehung keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu verbreiten oder auf diese Bezug zu nehmen. Ziffer 14.2. gilt entsprechend.
    14.4. Der AG stellt den DC im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der schuldhaften Verletzung gesetzlicher Bestimmungen und/oder schuldhafter Verletzung von Pflichten des AGs aus dem mit DC geschlossenen Vertrag entstehen können. In diesem Rahmen wird DC vom AG auch von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt.
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, den DC mit ihm vorliegenden Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegen Dritte zu unterstützen.

  2. Gewährleistung
    15.1. DC gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine, dem jeweiligen Stand der Technik und unter Berücksichtigung der Leistungen des vereinbarten digitalen Schaltungsmediums bei Vertragsschluss entsprechende, übliche Wiedergabe der Werbemaßnahmen bzw. des Firmenprofils. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.

    15.2. Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemaßnahmen bzw. eines Firmenprofils zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemaßnahmen bzw. der Firmenprofile  liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:
    – durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder Hardware (z.B. Browser) des Users oder des Internetdienstleisters,
    – wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe der Werbemaßnahmen bzw. des Firmenprofils deren Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt,
    – durch Störung der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht ausschließlich Leitungs- oder Stromausfall) bei DC oder anderer Betreiber,
    – durch einen vom DC oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht verschuldeten Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall,
    – durch vom DC oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht verschuldete unvollständige und/oder nicht aktualisierte zwischengespeicherte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache, und/oder
    – durch einen Ausfall des vom DC genutzten Servers und Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

    15.3. Bei einem schuldhaften Ausfall des Servers bzw. Ad-Servers von DC oder seiner Erfüllungsgehilfen über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, entfällt die  Zahlungspflicht des AG für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche des AGs sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Falle gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und wenn DC eine Leistungsgarantie oder ein garantiegleiches Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB übernommen hat, bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von DC oder seiner Erfüllungsgehilfen und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der AG vertrauen darf.

    15.4. Bei vom DC zu vertretender ungenügender Wiedergabequalität des  Werbemaßnahmen bzw. des Firmenprofils hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf Schaltung einer Ersatzwerbemaßnahme bzw. eines Ersatzfirmenprofils, jedoch nur in dem Umfang der Beeinträchtigung.
    Bei Unzumutbarkeit der Veröffentlichung einer Ersatzwerbemaßnahme bzw. eines Ersatz Firmenprofils für den AG hat der AG ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Auftrag in Bezug auf den Anteil des noch nicht realisierten Veröffentlichungszeitraums; im Übrigen ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Das Recht des AGs, Schadensersatz und/oder Aufwendungsersatz zu verlangen, richtet sich nach Abschnitt 15.

    15.5. DC hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. ein Ersatzfirmenprofil zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für DC nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.

    15.6. Außerhalb seines Herrschaftsbereiches und des Herrschaftsbereiches seiner Erfüllungsgehilfen trägt DC nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt insoweit auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang der Werbemaßnahmen auf einem der Server von DC.

15.7. DC wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler seiner Server oder der Server von Erfüllungsgehilfen unverzüglich beseitigen und ist bemüht,  unerhebliche Beeinträchtigungen in angmessener Frist zu beseitigen.

15.8. DC ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemaßnahmen bzw. Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern oder der Verletzung von Gesetzen, behördlichen Auflagen oder Rechten Dritter zu überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr oder die Haftung.
15.9. Aus einer Minderung der Anzahl der E-Mail-Adressen, an die ein Newsletter versendet wird, kann der Auftraggeber einen Anspruch auf Preisminderung nur dann herleiten, wenn die Anzahl der E-Mail-Adressen gegenüber der Angabe in der vertragsgegenständlichen Preisliste um mehr als 10 % unterschritten wird.

16. Haftung, Haftungsausschluss und -beschränkung
16.1. Die Haftung von DC gegenüber dem AG bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in den nachfolgenden Ziffern keine abweichenden Regelungen getroffen sind.
16.2. DC haftet, vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen, nicht bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis. DC haftet insbesondere nicht für Ansprüche des AGs auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund.
16.3. Vorstehender Haftungsausschluss gemäß Ziffer 15.2. gilt nicht:
a) für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von DC und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von DC;
b) für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der AG vertrauen darf;
c) im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von DC;
d) im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;
e) soweit DC eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen hat;
f) im Falle gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen, insbesondere nach dem
Produkthaftungsgesetz.

16.4. Im Falle, dass DC oder seinen Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Ziffer 15.3. dort lit. c), e) und f) vorliegt, haftet DC auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. § 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unberührt.

16.5. Die Haftung von DC ist der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf einen Haftungshöchstbetrag in Höhe von EUR 5.000,00 €. (Ein einzelner Schadensfall liegt vor, wenn ein schädigender Vorgang bei objektiver Betrachtungsweise einen einheitlichen Lebenssachverhalt bildet.)

Dies gilt nicht, wenn DC Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer  ausdrücklichen übernommenen Garantie oder der Übernahme eines
Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht, oder in Fällen gesetzlich zwingender, abweichender höherer Haftungssummen. Eine weitergehende Haftung von DC ist ausgeschlossen.
16.6. Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß den vorstehenden Ziffern 15.2.-15.5. und nachfolgender Ziffer 15.7. gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie Subunternehmern von DC.
16.7. Soweit DC nicht unbeschränkt haftet, verjähren Schadensersatzansprüche in einem Jahr vom Beginn der gesetzlichen Verjährung gemäß §§ 199 bis 201 BGB an.
16.8. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

17. Mängelrüge
Der AG hat die Vertragsgerechtheit der Werbemaßnahmenschaltung bzw. Schaltung der Firmenprofile unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 7 Werktagen am Sitz von  DC nach dem Schaltungszeitpunkt in Schrift- oder Textform gegenüber DC zu rügen. Die Rügepflicht und -Frist beginnt bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Eine nicht frist- oder formgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des AGs aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung aus. Dies gilt nicht im Falle vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns von DC oder seiner Erfüllungsgehilfen, im Falle der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit oder Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit, oder eines
Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

  1. Höhere Gewalt
    18.1. Treten Ereignisse Höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 5 Werktagen am Sitz von DC) ein, so wird DC den AG unverzüglich in Schrift- oder Textform informieren. In diesem Fall ist DC berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit DC seiner vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist und nicht das Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB oder eine Leistungsgarantie übernommen hat. Der Höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und
    Rohstoffknappheit, unverschuldete Logistik oder Leistungsengpässe oder -hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen – z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden – und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von DC und dessen Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt worden sind.
    18.2. Ist ein Leistungstermin verbindlich vereinbart und wird der vereinbarte Leistungstermin aufgrund von Ereignissen nach Ziffer 17.1. überschritten, so ist der AG berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Werktagen am Sitz von DC in Schrift- oder Textform gegenüber DC
    wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des AGs, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen. Vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn aus den in Ziffer 17.1. genannten Gründen auch ohne vertragliche Vereinbarung eines festen Leistungstermins dem AG ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist.

  2. Vergütung, Preisliste
    19.1. Die Vergütung der Leistung von DC richtet sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen allgemeinen Preisliste von DC, die im Internet veröffentlicht ist oder im Gespräch genannt wurde. Diese enthält ausschließlich Nettopreise.
    19.2. Die vereinbarten Nettopreise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

    20. Rabatte
    20.1. Rabatte werden nur auf die reine Werbeveröffentlichung gewährt; anfallende Sonderkosten, z.B. bei Änderungen der Werbemaßnahmen, sind davon ausgenommen.
    20.2. Die Agenturvergütung beträgt 15 Prozent des auftragsgegenständlichen Nettopreises (Grundpreis nach allen Abzügen und ohne MwSt.). Zum Nachweis des Mandates sowie des Status als Agentur siehe Punkt 4.3 Abs. 2.
    20.3. DC gewährt für konzernverbundene Unternehmen keine Konzernrabatte.
    20.4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die DC nicht zu vertreten hat, so hat der AG, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt an DC zu erstatten.

  3. Zahlungsbedingungen
    21.1. Die Rechnung ist innerhalb der aus der vertragsgegenständlichen, aktuellen Preisliste und im Angebot von DC ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für eine vorzeitige Zahlung werden nach der vorgenannten Preisliste gewährt.
    21.2. Das Entgelt kann alternativ per Lastschrift nach vorheriger Vereinbarung eingezogen werden. Der AG verpflichtet sich, sofern er am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, ein SEPA–Mandat zu erteilen. Der Einzug erfolgt frühestens fünf Werktage nach Rechnungsdatum von dem hierfür vorgesehenen Konto.
  4. Zahlungsverzug, Bonitätszweifel
    22.1. DC kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für noch ausstehende Schaltungen Vorauszahlung verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des AGs berechtigen den DC, auch während der Laufzeit des Vertrages, die Veröffentlichung weiterer Werbemaßnahmen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
    vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
    22.2. DC ist berechtigt Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen, gemäß § 288 Abs. 2 BGB, zu erheben.
    22.3. Bei Werbeaufträgen einer Werbeagentur tritt diese mit Zustandekommen des Vertrages ihre dementsprechenden Zahlungsansprüche gegen den AG sicherungshalber zur Sicherung der Vergütungsforderung von DC gegen die Agentur aus dem geschlossenen Vertrag an DC ab, der diese Abtretung annimmt. DC ist berechtigt, diese Sicherungsabtretung gegenüber dem AG offenzulegen, wenn die auftraggebende Agentur sich mit der Begleichung der Rechnung von DC dreißig Tage in Verzug befindet.

  5. Außerordentliche Kündigung
    DC ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn
    – der AG seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nach Zahlungsfälligkeit mit einer Abhilfefrist von jeweils mindestens 5 Tagen am Sitz von DC nicht nachgekommen ist,
    – der AG trotz Abmahnung wiederholt Pflichten aus dem Vertrag verletzt,
    – der AG schuldhaft ein gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten begeht, indem er das Angebot von DC zu rechtswidrigen oder für Dritte belästigende Zwecke einsetzt. Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann DC mit sofortiger Wirkung die Veröffentlichung des oder der Werbemaßnahmen absetzen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens DC, hat der AG, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten Rabatt und dem Rabatt, wie er sich nach erfolgter Kündigung bezogen auf die tatsächlich erfolgte Veröffentlichung des oder der Werbemaßnahmen errechnet, an DC zu erstatten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  6. Datenschutz
    24.1. DC verarbeitet personenbezogene Daten gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zum Zwecke der Vertragsabwicklung und –Erfüllung sowie für Direktmarketingzwecke. Sofern der AG im Rahmen seines Auftrags eine E-Mail-Adresse mitgeteilt und DC keine weitergehende
    Einwilligung erteilt hat, informiert DC den AG gemäß § 7 Abs.3 UWG per E-Mail über seine Mediaangebote. Der AG kann der Verwendung und Übermittlung seiner Daten für Werbung per Post an DICONOMY UG (haftungsbeschränkt), Waldstr. 55, 82205 Gilching und per Email an in**@di******.de jederzeit, mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Dadurch entstehen dem AG ausschließlich die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.
    24.2. Allgemeine, nicht personenbezogene, insbesondere statistische Daten zur Nutzung der Online- und Mobile-Leistungen von DC werden erfasst, um feststellen zu können, inwiefern das Angebot für die AG von Interesse ist und verbessert werden kann. Dazu werden Umfragen durchgeführt sowie Daten und Informationen aus Server-Protokolldateien auf ganzheitlicher Basis zusammengefasst und für Statistiken und Analysen genutzt.
    24.3. DC kann als Teilnehmer bei Marktforschungsvorhaben, Bruttowerbeumsätze des Auftraggebers auf Produktebene an die durchführende Unternehmung zur Veröffentlichung übermitteln, sofern diese die ausschließliche Verwendung der Daten zu werbestatistischen Zwecken gewährleistet.
    24.4. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung, https://diconomy.de/datenschutz/ zu entnehmen.

  7. Änderungen und Ergänzungen
    Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Der Vorrang der Individualabrede in schriftlicher, textlicher oder mündlicher Form (§ 305b BGB) bleibt unberührt.


    26. Salvatorische Klausel

    26.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus Gründen des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.
    26.2. Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung des Vertrages aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon
    die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
    26.3. Entgegen einem etwaigen Grundsatz, wonach eine Salvatorische Erhaltensklausel grundsätzlich lediglich die Beweislast umkehren soll, soll die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrecht erhalten bleiben und damit § 139 BGB insgesamt abbedungen werden.
    26.4. Die Parteien werden die aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB unwirksame/ nichtige/ undurchführbare Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen/ nichtigen/ undurchführbaren Bestimmung und dem Gesamtzweck des Vertrages entspricht. § 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.

    27. Rangfolge
    Die Regelungen in diesen AGB gehen im Konfliktfalle den Regelungen in den Preislisten und Rabattstaffeln vor.

  8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    28.1. Erfüllungsort ist der Sitz von DC.
    28.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von DC. Soweit Ansprüche von DC nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
    28.3. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).