Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) haben in der Reihe Fachinformation Bundesbau (FIB) weitere BIM-Handbücher veröffentlicht.
Diese Arbeitshilfen sind kostenfrei zum Download erhältlich, helfen Auftraggebern und Auftragnehmern.
Es sind Inhalte zur Vertragsgestaltung, zu Vergabekriterien und zur Vergütung:
BIM-Handbuch – Arbeitshilfe Vergabekriterien
Die Vorschläge für mögliche Eignungs- und Zuschlagskriterien werden dabei anhand eines Beispiels für die Vergabe von Objektplanungsleistungen mit BIM-Gesamtkoordination vorgestellt. Die dahinterstehenden Grundsätze sind jedoch größtenteils gleichermaßen auf die Vergabe weiterer Fachplanungen oder BIM-bezogene Leistungen der Bauausführung zu übertragen.
Siehe Handreichung Vergabekriterien
BIM-Handbuch – Arbeitshilfe Vertragsgestaltung
und die Beauftragung getrennt zu betrachten, da sie in verschiedenen Abschnitten des Vertrags und über mitgeltende
Dokumente geregelt werden.
Als Grundlage für die ersten BIM-Projekte definiert diese Arbeitshilfe die für die Beauftragung von Planenden vertraglich zu regelnden Aspekte der Methode BIM und macht Vorschläge zur Umsetzung. Die Arbeitshilfe konzentriert sich dabei auf die Beauftragung der Objektplanung anhand des RBBau-Vertragsmusters VM 2 „Objektplanung – Gebäude und Innenräume“ Die Inhalte und Grundsätze können aber auf die Beauftragung weiterer Fachplanungen sowie der Bauausführung übertragen werden.
Siehe Handreichnung Vertragsgestaltung
BIM-Handbuch – Arbeitshilfe Vergütung
und die Beauftragung getrennt zu betrachten, da sie in verschiedenen Abschnitten des Vertrags und über mitgeltende
Dokumente geregelt werden.
Als Grundlage für die ersten BIM-Projekte definiert diese Arbeitshilfe die für die Beauftragung von Planenden vertraglich zu regelnden Aspekte der Methode BIM und macht Vorschläge zur Umsetzung. Die Arbeitshilfe konzentriert sich dabei auf die Beauftragung der Objektplanung anhand des RBBau-Vertragsmusters VM 2 „Objektplanung – Gebäude und Innenräume“ Die Inhalte und Grundsätze können aber auf die Beauftragung weiterer Fachplanungen sowie der Bauausführung übertragen werden.
Siehe Handreichnung Vertragsgestaltung