Bundestag hat die Digitalisierungsnovelle im Baugesetzbuch beschlossen

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Beim Bauen und Planen von Gebäuden kann es künftig schneller gehen. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften, die sog. “BauGB-Digitalisierungsnovelle”, verabschiedet. Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren werden schneller, so dass private und staatliche Investitionen unkomplizierter umgesetzt werden. So wird das Bauleitplanverfahren weiter gestrafft und die Digitalisierung bei der Bauplanung gestärkt.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Mit diesem Gesetz wird das schnellere Bauen und Planen von Wohnungen möglich. Jetzt können Wohnungen für Familien, für Studierende und für Menschen mit kleineren Einkommen endlich schneller errichtet werden. Damit kann auch die Unterstützung, die wir für den sozialen Wohnungsbau, für das junge Wohnen und für den Neubau von Eigentumswohnungen zur Verfügung stellen, leichter umgesetzt werden. Das ist für alle Projektentwickler und für alle am Bau beteiligten Firmen eine große Erleichterung.

Wichtig ist mir aber auch die Wiederaufbauklausel, die es Menschen nach einem Katastrophenfall ermöglicht, schneller mit dem Wiederaufbau ihrer Häuser und der lebenswichtigen Einrichtungen beginnen zu können.  Und ich freue mich, dass wir dabei helfen können, dass weitere Wind- und Sonnenenergie-Anlagen gebaut werden. Dies hilft uns beim Ausbau einer nachhaltigen Wärmeversorgung.”

Damit enthält das Gesetz zwei weitere Neuerungen: Erstens eine Wiederaufbauklausel zur Bewältigung von Naturkatastrophen mit erheblichen Auswirkungen auf den Gebäude- und Infrastrukturbestand. So können in einem möglichen Katastrophenfall dringend benötigte Gebäude wie Wohnungen, Supermärkte oder Kitas schnell und unkompliziert errichtet werden. Gebäude können z.B. örtlich versetzt wiederaufgebaut werden, um künftige Schäden zu vermeiden.

Zweitens treten jetzt planungsrechtliche Erleichterungen für den Bau von Wind- und Sonnenenergie-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie für kleinere Agri-Photovoltaik-Anlagen bei landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben in Kraft. Damit wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien vorangebracht.

Darüber hinaus wurde die Erteilung von bauplanungsrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen für soziale Einrichtungen wie Kitas, Schulen, soziale Beratungsstellen und Einrichtungen der Jugendhilfe erleichtert.

Schließlich werden die bauplanungsrechtlichen Erleichterungen für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften bis Ende 2027 verlängert und ausgeweitet. Damit entlasten wir die Kommunen von Planungsaufgaben.

Die Änderungen des Gesetzes im Detail:

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