Förderprojekt: Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen

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Die Anpassung an den Klimawandel ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung in Deutschland. Um diese Herausforderung zu bewältigen, zielt eine Maßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) darauf ab, die Berücksichtigung von Klimaanpassung in der Regionalplanung und der kommunalen Bauleit- und Landschaftsplanung zu verbessern und zu beschleunigen.

Die Maßnahme beinhaltet die Entwicklung einer handhabbaren Software, die in die bestehende Dateninfrastruktur der Kommunen und Regionen integriert werden kann. Diese Software soll die Grundlage für wissensbasierte Entscheidungen für Klimaanpassungsmaßnahmen bilden. Urbane Digitale Zwillinge (UDZ) sollen als Grundlage für die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten dienen. UDZ sind ein vielversprechendes Werkzeug für die Stadtentwicklung und ermöglichen eine fachübergreifende Planung der Kommunen.

Die Förderrichtlinie des BMBF zielt darauf ab, das Potenzial von UDZ für die Klimaanpassung in der Stadt- und Regionalplanung beispielhaft aufzuzeigen. In den geförderten Forschungsprojekten soll prototypisch aufgezeigt werden, wie Klima-, Umwelt- und Fernerkundungsdaten sowie Klimaszenarien mit der kommunalen Dateninfrastruktur verknüpft und über Urbane Digitale Zwillinge für fachübergreifende Planungsprozesse von Klimaanpassungsmaßnahmen genutzt werden können.

Die Förderrichtlinie ist Teil der “Zukunftsstrategie Forschung und Innovation” der Bundesregierung und trägt zur Strategie “Forschung für Nachhaltigkeit” (FONA) des BMBF, zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, zur EU-Mission “Anpassung an den Klimawandel” und zur EU-Anpassungsstrategie bei.

Zuwendungszweck ist die Förderung von Forschungsprojekten, die in Reallaboren Urbane Digitale Zwillinge weiterentwickeln, um sie für die Klimaanpassung nutzbar zu machen. Hierzu sollen Methoden aus den Bereichen KI und Big Data für die Problemstellung angepasst und entwickelt werden sowie auf die konkreten Bedarfe und Anforderungen der Akteure in den Kommunen abgestimmt werden.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen und Länder, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale und andere öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und gesellschaftliche Organisationen.

Quelle und weitere Informationen