BIM-Erlass: Autodesk fragt beim Bundesbauministerium nach

Teile mit Freunden und Kollegen

Anlass ist der BIM-Erlass des BMUB

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Zusätzlich haben wir beim Bundesbauministerium nachgefragt und vom Pressesprecher Herrn Kübler folgende Antwort erhalten, die wir gerne zitieren möchten:
“…Das Bundesbauministerium hat sich mit diesem Erlass an die 16 Bauverwaltungen gewandt und diese gebeten, bei neuen zivilen Baumaßnahmen über 5 Mio. Euro Einzelbaukosten ab sofort den Nutzer bei dessen Planung dahingehend zu beraten, ob für ihn eine digitale Unterstützung (BIM) von Konzepterstellung, Planung, Durchführung und anschließenden Betrieb sachdienlich sein könnte (Pflichtberatungsgegenstand). Es wird also  – und das ist in dem von Ihnen angesprochenen Zusammenhang ganz wichtig – in dem Erlass nicht vorgeschrieben, BIM bei jeder Baumaßnahme einzusetzen: Es ist nicht so, dass künftig alle investiven zivilen Bundesbauvorhaben über 5 Mio. Euro mit BIM geplant werden müssen. Es soll zunächst nur eine Prüfung der „BIM-Geeignetheit“ vorgenommen und mit den jeweiligen Maßnahmenträgern/Nutzern abgeklärt werden, ob sie zur Übernahme von möglichen Mehrkosten bereit sind, die je nach auftraggeberseitigen BIM-Anforderungen im Einzelfall verschieden sein können. Die dadurch evtl. entstehenden Honorarmehrkosten wären im Regelfall nicht durch die Grundleistungsbilder der HOAI abgedeckt.”

Mehr und Quelle im Autodesk Blog